Burgrecht Kontakt
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. Februar 2026 · Wirksam ab: 10. Februar 2026

1. Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:

2. Annahme der Bedingungen

Durch die Erteilung eines Mandats und / oder die Nutzung unserer Website erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen AGB. Für ein Mandat sind Volljährigkeit und die Fähigkeit, rechtsverbindliche Vereinbarungen einzugehen, Voraussetzung.

3. Leistungsbeschreibung

Burgrecht erbringt Rechtsdienstleistungen in den Bereichen einvernehmliche Scheidung, Pensionskassenteilung und Grosselternkontaktrecht. Die konkreten Leistungen werden im Rahmen des jeweiligen Mandats vereinbart.

Die Leistungen richten sich vorwiegend an Personen mit Wohnsitz oder Rechtsfragen im Kanton Zürich sowie in der Schweiz.

4. Mandatserteilung und Beginn

Ein Mandat entsteht durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung. Ein Erstgespräch begründet noch kein Mandatsverhältnis. Burgrecht behält sich vor, ein Mandat aus wichtigen Gründen abzulehnen, insbesondere bei Interessenkonflikten.

5. Pflichten der Mandantschaft

6. Honorar und Abrechnung

6.1 Honorarstruktur

Die Honorare von Burgrecht richten sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand sowie den konkreten Umständen des Mandats. Preisrahmen nach Leistungsbereich:

6.2 Kostenvorschuss

Burgrecht kann einen angemessenen Kostenvorschuss verlangen. Auslagen (z. B. Gerichtsgebühren, Kosten Dritter) werden separat verrechnet.

6.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann Burgrecht das Mandat ruhen lassen.

7. Geistiges Eigentum

Alle von Burgrecht erstellten Schriftstücke, Analysen und Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von der Mandantschaft ausschliesslich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.

8. Vertraulichkeit und Schweigepflicht

Alle Anwältinnen und Anwälte von Burgrecht unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Vertrauliche Informationen werden ausschliesslich im Rahmen des Mandats und nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mandantschaft weitergegeben.

9. Haftung

Burgrecht haftet für Schäden, die durch nachweislich fehlerhafte anwaltliche Leistungen entstanden sind, soweit nicht höhere Gewalt oder das Verhalten der Mandantschaft massgeblich beigetragen hat. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Burgrecht übernimmt keine Haftung für den Ausgang von Gerichts- oder Behördenverfahren.

10. Mandatsbeendigung

Beide Parteien können das Mandat mit angemessener Frist kündigen. Burgrecht wird alle bis zur Kündigung erbrachten Leistungen in Rechnung stellen. Im Falle wichtiger Gründe ist eine fristlose Auflösung möglich.

11. Streitbeilegung

Bei Meinungsverschiedenheiten streben wir zunächst eine einvernehmliche Lösung an. Für Anwälte im Kanton Zürich steht die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte als Beschwerdestelle zur Verfügung.

Für vertragliche Streitigkeiten gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

12. Allgemeine Bestimmungen

13. Kontakt für rechtliche Fragen

Burgrecht
Stadthausquai 13, 8001 Zürich
E-Mail: legal@burgreisad