Burgrecht
Familienrecht Zürich
Familienrecht · Zürich

Rechtliche Begleitung
in sensiblen Momenten

Burgrecht unterstützt Sie in familiären Rechtsfragen — mit Sorgfalt, Diskretion und dem nötigen Gespür für die menschliche Seite jedes Verfahrens.

+41 44 296 81 47 [email protected] Stadthausquai 13, 8001 Zürich

Drei Kernbereiche — ein vertrauensvoller Weg

Jede Familiensituation ist einzigartig. Unsere Leistungen sind darauf ausgerichtet, Ihnen den juristischen Weg so klar und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten.

Einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche Scheidung

Rechtliche Begleitung für Paare, die sich in allen wesentlichen Punkten geeinigt haben. Vom Antrag bis zur Anhörung — wir sorgen dafür, dass alle Formalitäten sorgfältig erledigt werden.

  • Prüfung und Formalisierung der Vereinbarung
  • Zusammenstellung aller Unterlagen
  • Vertretung an der Gerichtsanhörung
CHF 120 — CHF 850
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Pensionskassenteilung

Pensionskassenteilung

Fachkundige Beratung zur Aufteilung der beruflichen Vorsorge bei Scheidungen. Die langfristigen finanziellen Auswirkungen verdienen eine fundierte und individuelle Analyse.

  • Ermittlung der relevanten Vorsorgenansprüche
  • Berechnung des Ausgleichsbetrags
  • Koordination mit Pensionskassen
CHF 180 — CHF 1'200
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Grosselternkontaktrecht

Grosselternkontaktrecht

Rechtliche Unterstützung für Grosseltern, die nach familiären Umbrüchen den Kontakt zu ihren Enkeln sichern oder wiederherstellen möchten.

  • Prüfung der Rechtsgrundlage
  • Antragstellung bei der Behörde
  • Vertretung im Verfahren
CHF 150 — CHF 1'050
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Haben Sie Fragen zu Ihrer Situation?

Ein erstes Gespräch hilft oft, Klarheit zu gewinnen — ohne dass daraus sofort ein förmliches Mandat entstehen muss. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen.

Was Mandanten uns am häufigsten fragen

Bei vollständiger Einigkeit beider Parteien dauert das Verfahren in der Regel zwei bis vier Monate ab Einreichung des Gesuchs. Die genaue Dauer hängt vom Gericht und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Wir bereiten alle Dokumente so sorgfältig vor, dass unnötige Verzögerungen vermieden werden.
In der Regel werden Vorsorgeausweise beider Parteien, aktuelle Auszüge der Pensionskassen sowie Angaben zur Dauer der Ehe benötigt. Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Informationen zusammenzustellen und koordinieren die Kommunikation mit den jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen.
Das Schweizer Familienrecht (Art. 274a ZGB) sieht vor, dass auch Dritten — insbesondere Grosseltern — ein Kontaktrecht eingeräumt werden kann, wenn dies dem Kindeswohl dient. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, hängt von den konkreten Umständen ab. Wir prüfen Ihre Situation individuell und erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten.
Die Konditionen für ein erstes Beratungsgespräch besprechen wir gerne direkt mit Ihnen. Unser Ziel ist es, von Anfang an Transparenz über den voraussichtlichen Aufwand zu schaffen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an — wir geben Ihnen rasch eine klare Einschätzung.
Vieles lässt sich per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz erledigen. Für bestimmte Schritte — etwa die Unterzeichnung von Dokumenten oder die Gerichtsanhörung — ist eine persönliche Präsenz erforderlich. Wir passen unsere Kommunikation Ihren Bedürfnissen an und informieren Sie frühzeitig, wenn ein persönlicher Termin notwendig wird.

Besuchen Sie uns in Zürich

Stadthausquai 13, 8001 Zürich

Schreiben Sie uns

Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit — wir melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen.

Kontaktdaten

Adresse
Stadthausquai 13
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Öffnungszeiten
Mo–Fr: 08:30 – 17:30
Samstag & Sonntag: geschlossen
Termine nach Vereinbarung möglich

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