Burgrecht
Leistungen Burgrecht
Unsere Leistungen

Drei Leistungsbereiche —
ein gemeinsamer Anspruch

Jede unserer Leistungen ist darauf ausgelegt, familiäre Rechtsfragen klar, sorgfältig und menschlich zu begleiten.

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Wie wir ein Mandat angehen

1

Erstgespräch

Ihre Situation verstehen, rechtliche Möglichkeiten skizzieren

2

Analyse

Unterlagen prüfen, Optionen abwägen, Empfehlung formulieren

3

Vorbereitung

Dokumente zusammenstellen, Eingaben formulieren, Behörden kontaktieren

4

Abschluss

Vertretung, Abschluss des Verfahrens, Übergabe der Unterlagen

Einvernehmliche Scheidung

Wenn beide Parteien in allen wesentlichen Punkten übereinstimmen, bietet die einvernehmliche Scheidung einen klar strukturierten Weg. Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch über die Vorbereitung der Unterlagen bis zur Anhörung vor Gericht.

Was diese Leistung umfasst:

  • Prüfung und Formalisierung der vereinbarten Regelungen
  • Erstellung der gemeinsamen Scheidungskonvention
  • Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente
  • Einreichung des Scheidungsgesuchs beim zuständigen Gericht
  • Vertretung an der Gerichtsanhörung
CHF 120 — CHF 850
Anfragen
Einvernehmliche Scheidung

Ablauf im Überblick

1Beratungsgespräch und Unterlagenprüfung
2Erstellung Scheidungskonvention
3Einreichung beim Bezirksgericht Zürich
4Gerichtsanhörung
5Rechtskräftiger Scheidungsentscheid
Pensionskassenteilung

Was berücksichtigt wird

  • Obligatorische und überobligatorische Vorsorge
  • Freizügigkeitsguthaben
  • Anwartschaften aus Invalidenrenten
  • Vorbezüge für Wohneigentum

Pensionskassenteilung

Die Aufteilung der beruflichen Vorsorge ist einer der komplexesten Aspekte einer Scheidung — und einer der wichtigsten. Fehler oder Versäumnisse können sich langfristig erheblich auswirken. Wir sorgen für eine vollständige und sorgfältige Analyse.

Was diese Leistung umfasst:

  • Identifikation aller relevanten Vorsorgekonten
  • Berechnung des Ausgleichsbetrags nach Art. 122 ZGB
  • Verhandlung einer fairen Teilungsvereinbarung
  • Koordination mit den beteiligten Pensionskassen
  • Überwachung des Vollzugs der Teilung
CHF 180 — CHF 1'200
Anfragen

Grosselternkontaktrecht

Wenn familiäre Konflikte oder Trennungen den Kontakt zwischen Grosseltern und Enkeln belasten oder unterbrechen, steht das Wohlergehen des Kindes im Mittelpunkt. Wir unterstützen Grosseltern dabei, ihren Platz im Leben der Enkelkinder rechtlich zu verankern.

Was diese Leistung umfasst:

  • Prüfung der Rechtsgrundlage nach Art. 274a ZGB
  • Erarbeitung einer dokumentierten Argumentation
  • Gesuchstellung bei der zuständigen Kindesschutzbehörde (KESB)
  • Vertretung im behördlichen oder gerichtlichen Verfahren
  • Begleitung bei aussergerichtlichen Einigungsversuchen
CHF 150 — CHF 1'050
Anfragen
Grosselternkontaktrecht

Rechtliche Grundlage

Art. 274a ZGB ermöglicht es, Dritten — insbesondere Grosseltern — ein Kontaktrecht zuzusprechen, sofern dies dem Kindeswohl dient. Die Entscheidung liegt beim Gericht oder der KESB; massgeblich ist stets die Perspektive des Kindes.

Welche Leistung passt zu Ihrer Situation?

Merkmal Einv. Scheidung Pensionskasse Grosseltern
Zielgruppe Ehepaare Scheidungsparteien Grosseltern
Typische Dauer 2–4 Monate 1–3 Monate 2–6 Monate
Gerichtlich
Preisrahmen CHF 120–850 CHF 180–1'200 CHF 150–1'050

Was alle unsere Leistungen gemeinsam haben

Vertraulichkeit

Alle Informationen unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

Transparente Abrechnung

Honeste Kostenkommunikation von Beginn an.

Verständliche Beratung

Rechtliche Sachverhalte werden klar und nachvollziehbar erklärt.

Professionelle Vertretung

Zugelassene Anwältinnen und Anwälte vor Gericht und Behörden.

Fragen zu einer unserer Leistungen?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an — wir erläutern Ihnen gerne die nächsten Schritte in Ihrer konkreten Situation.